§ 6 EEG 2023 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau (Windenergieanlagen > 1.000 KW)
Wir bieten Ihnen die Begleitung der Umsetzung des §6 EEG 2023 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau an. Die Zahlung darf sowohl für neue als auch für Bestandsanlagen gezahlt werden. Das bedeutet, dass entsprechende Zuwendungen für bereits länger im Betrieb befindliche Anlagen (sogenannte Altanlagen) vereinbart werden können. Interessierte Kommunen können dafür an den jeweiligen Betreiber herantreten.
Es ist jedoch im Hinterkopf zu behalten, dass die Anlagenbetreibende nicht zum Abschluss einer Vereinbarung verpflichtet ist.