Von Adwind Renewables angebotene Dienstleistungen
Adwind Renewables steht als freier, unabhängiger und professioneller Dienstleister, der Optimierungspotenziale Ihrer Anlagen aufdeckt und umsetzt. Adwind Renewables unterstützt Sie unter anderem auch im Umstellungsprozess für Redispatch 2.0.
Seien es die entgangenen Einnahmen aus Einspeisemanagementmaßnahmen, 1 % Härtefallregelung, Geltendmachung von Entschädigungen aus Minderverfügbarkeiten oder die Begleitung und Auswahl der besten Dienstleister, bei der Direktvermarktung, Gutachtertätigkeiten oder der stetigen Überwachung Ihrer Anlagen.
Gemeinsam mit unseren Partnerfirmen erfassen wir Ihr Projekt und Ihren Bedarf und bieten Ihnen passende Lösungen, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten sind.
Redispatch 2.0
Ab 1. Oktober 2021 tritt das sogenannte Redispatch 2.0 zur Sicherung der Stromnetzstabilität in Kraft. Mit der Novelle des Einspeisemanagements („Eisman“) verpflichtet die Bundesnetzagentur Verteilnetzbetreiber, Engpässe in vorgelagerten Netzen zu beheben. Die Neuerungen betreffen nun alle
- Anlagen der erneuerbaren Energien,
- Anlagen mit einer Leistung ≥ 100 kW,
- Anlagen mit Ansteuerungsmöglichkeit.
Die gesetzlichen Anforderungen beziehen sich insbesondere auf die Bereitstellung von Datenmaterial, um Netzbetreibern ein noch zuverlässigeres und zugleich wirtschaftlicheres Redispatch zu ermöglichen.
Dazu werden folgende Daten erhoben und verarbeitet:
- Stammdaten,
- Planungsdaten,
- Nichtbeanspruchungsdaten,
- Echtzeitdaten.
Anlagenbetreibern können durch mangelhafte Datenübermittlung und daraus resultierenden fehlerhaften Abrechnungen empfindliche Einnahmeeinbußen drohen. Bereits bis zum 30. Juni 2021 sind Sie zum Handeln verpflichtet. Adwind Renewables unterstützt Sie im vorgeschriebenen Anpassungsprozess.
Was ist zu tun?
Bis zum 30. Juni 2021 müssen Sie als Anlagenbetreiber:
1. Stammdaten übermitteln
2. folgender Rollen festlegen:
a) Betreiber der technischen Ressource (BTR)
b) Einsatzverantwortlicher (EIV)
3. die Berechnungsvariante für Ausfallarbeit festlegen:
Variante a) Spitz-Abrechnung
Variante b) Spitz-Light-Abrechnung
Variante c) Pauschalabrechnungsmethode
Die vom Betreiber der technischen Ressource (BTR) bis zum 30. Juni 2021 festgelegte Abrechnungsvariante gilt für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021. Bis zum 30. November 2021 und fortlaufend kann diese für das Folgejahr wieder geändert werden.
4. die Abrufvariante für Redispatch-Maßnahmen festlegen:
a) Duldung
Wie bisher regelt der Netzbetreiber die Anlage selbst ab, indem er das entsprechende Signal setzt. Es ist weiterhin das Standardprozedere.
b) Aufforderung
Der Netzbetreiber weist den Einsatzverantwortlichen an, die Anlage abzuregeln. In diesem Fall setzt der EIV das Signal und ist für die korrekte Umsetzung verantwortlich.
Darüber hinaus müssen Sie:
5. die Meteodaten im Spitzverfahren übermitteln
6. die Kompensationsleistung von Ausfallarbeit prüfen und ggf. geltend machen
Der Anlagenbetreiber erhält folgende Kompensationsleistungen für die Ausfallarbeit im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme:
a) vom Einsatzverantwortlichen: Die Redispatch-Ausfallmengen werden bilanziell dem EIV gutgeschrieben. Er erstattet dem Anlagenbetreiber den Marktwert der Ausfallmenge.
b) vom Netzbetreiber: Er erstattet die Marktprämie je Ausfallmenge.
Das können wir für Sie tun!
Adwind Renewables unterstützt Sie im Umstellungsprozess für Redispatch 2.0, unabhängig von der Größe der Erzeugeranlage. Von der Übermittlung der Stammdaten bis hin zur Übernahme der Rollen als Betreiber der technischen Ressource können Sie von unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung profitieren. Wir beraten Sie in allen Punkten gern und übernehmen für Sie das, was Ihnen Freiheit für Ihren wichtigsten Job gibt: Den eigentlichen Betrieb der Anlage.
Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin!
Einspeisemanagementabrechnung – Leitfaden 3.0
Auszug Bundesnetzagentur: Der verantwortliche Netzbetreiber kann nach den besonderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Einspeisemanagements auch die Einspeisung aus EE- und KWK-Anlagen vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren (§ 13 Abs. 2, 3 S. 3 EnWG i.V.m. §§ 14, 15 EEG, für KWK-Anlagen i.V.m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG).
Das Einspeisemanagement kommt allerdings nach der gesetzlichen Rangfolge nur zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen – insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke – ausreichend entlastet werden kann. Wird EE- oder KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, hat der Anlagenbetreiber gegenüber seinem Anschlussnetzbetreiber Anspruch auf Entschädigung.
Was wir tun
Ihre Anlagen wurden geregelt und Sie warten zu lange auf Ihre berechtigte Entschädigung, dann helfen wir Ihnen dabei. Mit der Einführung des Leitfaden 3.0 besteht für die Betreiber die Möglichkeit noch genauer und präziser gegenüber dem Netzbetreiber abzurechnen. Sei es die Spitzabrechnung bei Windenergieanlagen oder die Mitberechnung des KWK Anteils bei Biogasanlagen, um nur einige von vielen Beispielen zu nennen.
Unsere Software berücksichtigt bei direkter Anbindung auch die Ereignisse Ihrer Anlage für die Berechnung des Korrekturfaktors. Welchen Vorteil das hat, möchten wir Ihnen gerne zeigen.
Wir berechnen nicht nur, sondern übernehmen in Ihrem Namen die Einreichung der Rechnung bis hin zur Auszahlung auf Ihr Konto, den kompletten Prozess.
Einführung der Direktvermarktung
Mit der Einführung der Direktvermarktung öffnete sich der Markt für die Erneuerbaren Anlagen zur Strombörse und ohne Direktvermarktung geht es heute nicht mehr.
Doch warum weichen die Angebote von den Direktvermarktern von Standort zu Standort ab?
Grundsätzlich besteht die Gesamtvergütung von Windstrom aus dem projektspezifischen Marktwert und der gleitenden Marktprämie abzgl. den Direktvermarktungskosten. Während die gleitende Marktprämie für jede Windkraftanlage in gleicher Höhe angesetzt wird, weichen die projektspezifischen Marktwerte sowohl voneinander als auch vom bundesweiten Marktwert (durchschnittliche Großhandelserlöse des gesamten Onshore-Windportfolios in Deutschland – dieser ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der gleitenden Marktprämie) ab. Demzufolge weicht auch die tatsächliche projektspezifische Gesamtvergütung eines Windprojektes von der gesetzlichen Einspeisevergütung ab – und zwar nach oben oder unten.
Die Differenz zwischen dem bundesweiten Marktwert und dem projektspezifischen Marktwert ist daher der ausschlaggebende Treiber für die Mehrerlöschance oder das Mindererlösrisiko eines Windparks.
Einflussfaktoren Windparkmarktwert
Einflussfaktoren auf den spezifischen Windparkmarktwert hat das Einspeisemanagement. In Zeiten hohen Windaufkommens und geringer Nachfrage gerät der Börsenpreis gerne auch mal in den Minusbereich. Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme 01.01.2016 haben z.B. bei 6h nachfolgender negativer Strompreise keinen Anspruch auf EEG Vergütung.
Produzieren Ihre Windenergieanlagen zu diesen Zeiten (EISMAN) nicht, hat es einen positiven Einfluss auf dem spezifischen Marktwert (Lastgang x negativer Strompreise = negative Auswirkung).
Der spezifische Marktwert ist eine variable und keine konstante Zahl und kann von Monat zu Monat und Jahr zu Jahr abweichen.
Adwind hilft Ihnen dabei, Ihren Marktwert zu ermitteln. Sprechen Sie uns an.
Anbindung Ihrer Kraftanlagen
Mit der Anbindung Ihrer Anlagen in unsere Software „ROTORsoft“ von der Firma DrehPunkt GmbH für die Einspeisemanagementabrechnungen ist es uns möglich, bei Bedarf und auf Anfrage bestimmte Auswertungen zu fahren. Dabei fungieren wir nicht als Betriebsführer im klassischen Sinne, sondern unterstützen Sie bei der Berechnung bestimmter Ereignisse und Stillständen.
Wir befinden uns hier stetig in der Entwicklung und Verbesserung für die transparente Darstellung Ihrer Anlagenzustände und neu entwickelter Tools. Verfolgen Sie daher unseren Newsbereich.
Oder kontaktieren Sie uns einfach.
Was ist ROTORsoft?
ROTORsoft ist eine Software, die es ermöglicht, vollautomatisch zeit- und ereignisgesteuert Mess- und Betriebsdaten aus Windenergie-, Solar-, Biomasse und Wasserkraft-Anlagen auszulesen.
Das Besondere an ROTORsoft ist, dass die Daten nach dem Auslesen (für Sicherungszwecke) archiviert, vereinheitlicht und dann in einer relationalen Datenbank gespeichert werden. So stehen die gesammelten Daten dauerhaft für den gesamten Lebenslauf einer Energieanlage für Auswertungen zur Verfügung.
Aufgrund der Herstellerunabhängigkeit haben Sie die Möglichkeit, die reinen, ungefilterten Daten verschiedener Standorte oder Hersteller gegenüberzustellen und so die Anlagen direkt zu vergleichen.
Wenn Sie Fragen zu ROTORsoft haben, dann folgen Sie folgendem Link: https://drehpunkt.de/
Ihre Ansprechpartner:
Herr Thorsten Seiffert
Mobil: 0176 41194265
E-Mail: thorsten.seiffert@adwind.de
Frau Britta Eden
Tel.: +49 441 35098026
E-Mail: britta.eden@adwind.de
Adwind Renewables GmbH
Mühlenstr. 8, D-26409 Wittmund
Telefon: +49 4462 2095453
E-Mail: info@adwind.de