Wenn Windräder nicht rotieren …
Windräder die nicht drehen (auch wenn sie es könnten)
Viele Menschen denken, dass Windräder, die sich nicht drehen, defekt sind. Das kann sein. Ebenso wahrscheinlich ist es aber, dass sie absichtlich aus dem Wind gedreht sind, damit nicht zu viel Strom ins Netz eingespeist wird. Was vor dem Hintergrund der Energiewende unbegreiflich scheint, hat der Gesetzgeber im Redispatch 2.0 genau so geregelt. Durch entsprechende Maßnahmen ist jedoch sichergestellt, dass der erneuerbaren Energie weiterhin grundsätzlich der Vorrang eingeräumt wird, wenn auch nicht ausschließlich.
Die Novelle des Einspeisemanagements („Eisman“), kurz Redispatch 2.0, tritt ab 1. Oktober 2021 in Kraft. Damit verpflichtet die Bundesnetzagentur Verteilnetzbetreiber, Engpässe in vorgelagerten Netzen zu beheben und dabei nun auch Anlagen der erneuerbaren Energien, Anlagen mit einer Leistung von ≥ 100 kW und alle Anlagen mit Ansteuerungsmöglichkeit einzubeziehen.
Festlegung von Mindesfaktoren
Damit Verteilnetzbetreiber auch weiterhin vorrangberechtigtem Strom (aus Erneuerbaren wie z.B. Windrädern) den Vorzug bei der Einspeisung geben, wurden – grob zusammengefasst – für die Berechnung der Ausfallvergütung je nach Energieproduktionsart Mindestfaktoren festgelegt. Die Ausfallkosten für Strom aus erneuerbaren Energieanlagen erhöhen sich mindestens um den Faktor 10. Für Strom aus vorrangberechtigten, wärmegekoppelten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist der Mindestfaktor 5 anzulegen.
Wie Verteilnetzbetreiber ihrer Verpflichtung zur Vermeidung von Netzengpässen im Rahmen des Redispatch 2.0 nachkommen, ist also nicht nur eine organisatorische und technische, sondern auch eine wirtschaftliche Frage.
Um so entscheidender ist es, den Netzbetreibern eine solide Datengrundlage als Basis für die Planung des Redispatch und nicht zuletzt für die Berechnung der Ausfallentschädigung zu liefern. Hierzu sind Anlagenbetreiber bis zum 30. Juni verpflichtet. Jetzt ist also schnelles Handeln gefragt, um Einnahmeeinbußen zu entgehen.
Näheres zu den Meldepflichten von Anlagenbetreibern gibt es hier.
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